Weitere Informationen zu den DHGS
Wichtig: Wenn Sie in keinem Angestelltenverhältnis stehen, benötigen Sie keine Dienstherrengenehmigung
Wir möchten Sie nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Übernahme der Kosten bei einer Teilnahme und Inanspruchnahme aller entstehenden gesponserten Leistungen für jeden in einem Anstellungsverhältnis tätigen Teilnehmer nur mit Vorlage einer unterschriebenen und an uns zurückgesendeten Dienstherrengenehmigung gemäß §331 Abs. 3 StGB bzw. einer Genehmigung des Arbeitgebers möglich ist.
Grundlage dieser Regelung sind die §§ 331-333 des Strafgesetzbuches zu „Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, und Vorteilsgewährung“ bzw. § 299 des Strafgesetzbuches zur „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“.
Die Gewährung der Unterstützung wird hierbei in keinerlei Zusammenhang mit etwaigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und der Einrichtung stehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gewährung der Unterstützung nicht in der Erwartung erfolgt, dass diese Unterstützung bei zukünftigen Beschaffungs-und Verordnungsentscheidungen zugunsten von Produkten unserer Unternehmen Berücksichtigung findet.
Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass Ihr Dienstherr bzw. Arbeitgeber mit unserer Unterstützung und Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden ist und dies genehmigt. Wir dürfen Sie daher bitten, die Dienstherrengenehmigung von Ihrer Verwaltung oder Ihrem Arbeitgeber unterschreiben zu lassen.